Med. Fußpflege - ein Medizinalfachberuf

Die Entwicklung vom Bader über den Fußpfleger zum Podologen

Die nichtärztliche Fußpflege ist auf die Zeit um 1500 v. Chr. zurückzuführen.

Damals rückte man mit allerlei Ingredienzien den Fußübeln zu Leibe.

Bereits Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich gemäß schriftlicher Übermittlung mit dem Fußübel Hornhaut beschäftigt.

Ihre Blütezeit erlebten diese frühen Fußpfleger im Mittelalter.

Sie wurden zu dieser Zeit Bader genannt und genossen beim Volk ein sehr hohes Ansehen.

Sie waren Friseur und Dentist aber auch Heilkundige und durften sogar niedere Chirurgie verrichteten.

Dem Volk war es zu dieser Zeit einerlei, ob jemand Zähne oder Fußnägel zog.

Hauptsache, die Schmerzen wurden gelindert bzw. die Krankheit geheilt.

Erst ab den Fünfziger Jahren bildeten sich Berufsverbände und dann dauerte es bis zum Jahr 2002, bis das Podologengesetz eine bundeseinheitliche Regelung für die med. Fußpfleger und staatlich geprüften Podologen schuf.

Dadurch wurde der Podologe zum Medizinal-Fachberuf und nimmt eine nicht zu unterschätzende Stellung innerhalb des Gesundheitssystems ein.

Er gilt auch als Bindeglied zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhtechniker oder auch Krankengymnast.

 

 

 

 

 

 

 

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